Sanierungsgebiet "Ortsmitte Gutenzell": Gemeinde Gutenzell-Hürbel

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Allgemeine Informationen

Nach Fertigstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Gutenzell-Hürbel 2040“ und des Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) „Ortsmitte Gutenzell“ hat die Gemeinde Gutenzell-Hürbel im Herbst 2025 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitte Gutenzell“ gestellt, um städtebauliche Missstände durch eine Umgestaltung zu beseitigen und die Attraktivität des Gebiets im öffentlichen, wie im privaten Bereich zu erhöhen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:

  • Umstrukturierung Straßenraum in der Ochsenhauser und Edelbeurer Straße
  • Umstrukturierung Straßenraum in der Hürbler Straße
  • Umstrukturierung Straßenraum in der oberen und unteren Platzgasse
  • Erweiterung/ Sanierung/ Neubau multifunktionales Rathaus
  • Sanierung und Umnutzung ehemaliges Raiffeisengebäude
  • Neugestaltung Dorfmitte, Verkehrsberuhigung (Kirchberger Straße)
  • Weiterentwicklung und Neustrukturierung der Ortsmitte (städtebaulicher Rahmenplan)
  • Abbruch des Gebäudes in der Kirchberger Straße 9
  • Begrünung/ Entsieglung/ Umgestaltung öffentlicher Parkplatz

Vorbereitende Untersuchungen

Die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Gutenzell-Hürbel haben in der Sitzung am 23.03.2026 den Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte Gutenzell“ gefasst und am 03.04.2026 ortsüblich bekannt gemacht.

Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sind erforderlich, um die Bestandsaufnahme und Ergebnisse aus dem erstellten GISEK zu konkretisieren und dabei besonders die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen zu erheben.

Darüber hinaus werden auch das Neuordnungskonzept und die Finanzierungsübersicht konkretisiert und die Voraussetzung für die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets geschaffen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Empfehlung des passgenauen Sanierungsverfahrens und die Festlegung der Sanierungssatzung, sowie die Grundsätze der Durchführung privater Modernisierungsmaßnahmen.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sie bei den Vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der Fragebögen zu erteilen. Die Fragebögen werden voraussichtlich Ende April versandt. Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Büro Reschl aus Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Kialunda (annette.kialunda@reschl-stadtentwicklung.de) 0711-220041-19, für Rückfragen zur Verfügung.