. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen

Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:

Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.

Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:

  • in lateinische Schrift übertragen
  • die im Herkunftsland zugelassene oder übliche Abkürzung führen
  • eine wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt in der Regel auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder sowie deren Nachkommen.

Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.

Zuständige Stelle

Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Studienabschluss vor der Einreise an einer anerkannten Hochschule im Aussiedlungsgebiet
  • Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem deutschen Studienabschluss
  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg

Verfahrensablauf

Sie müssen einen formlosen Antrag stellen. Diesen müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.

Liegen bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wandelt die zuständige Stelle Ihren ausländischen Grad in einen gleichwertigen deutschen Grad um und übersendet Ihnen hierzu ein offizielles Schreiben (Bescheid). Die Möglichkeit einer Gradumwandlung gibt es nur für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • amtlich beglaubigte Kopie
    • des Diploms mit Anlage im Original
    • der Übersetzung des Diploms mit Anlage
    • der Spätaussiedlerbescheinigung oder des Vertriebenenausweises
    • gegebenenfalls: der Bescheinigung über eine Namensänderung
  • Kopie des Personalausweises
  • Lebenslauf

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

  • 06.02.2023 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg