. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen

Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.

Zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
  • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.

Verfahrensablauf

  1. Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
    Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg.
  2. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
    Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
  3. Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

 

Keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

25.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg