Als Träger der Investitionsmaßnahme müssen Sie die Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.
Das Regierungspräsidium zahlt die Finanzhilfen frühestens nach Bestandskraft der Bewilligung aus, wenn die in dieser Bewilligung genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Mittel für eine Auszahlung zur Verfügung stehen. 10% der bewilligten Finanzhilfen werden erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausbezahlt.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzhilfen müssen Sie dem Regierungspräsidium gegenüber nachweisen.
Kindertagespflegepersonen, die Kinder im eigenen Haushalt betreuen, können ihren Antrag auch über die Tageselternvereine stellen. Die Anträge werden dann von diesen über die Jugendämter an die Regierungspräsidien weitergeleitet.