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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

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Termine

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Nutzung des Grundstücks

Ein Grundstück können Sie nicht auf beliebige Art nutzen, sondern es gibt ganz verschiedene Nutzungsbeschränkungen. Diese können sich zum Beispiel aus Regelungen des Baurechts oder des Wasser- und Bodenschutzrechts ergeben .

Zum Schutz vor Hochwasser müssen Sie in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die sogenannten Schutzvorschriften beachten. Hier ist vor allem ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt.
Ergänzende Bestimmungen gibt es in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, die bei einem Extremhochwasser überflutungsgefährdet sind.

Beachten Sie bitte auch, dass es im direkten Gewässerumfeld Einschränkungen durch den sogenannten Gewässerrandstreifen geben kann. Im Allgemeinen sind Gewässerrandstreifen im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter breit und zum Schutz der Gewässer mit Nutzungsbeschränkungen belegt.

Bei Schadstoffen in den Böden können weitere Maßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungen oder eine Sanierung erforderlich sein.

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg