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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
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Termine

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Rechtsschutz für den Bieter

  • In Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte:

Sie können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. In Baden-Württemberg ist die Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingerichtet.

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe zulässig.

Die Beschwerde müssen Sie binnen einer Notfrist von zwei Wochen einlegen.

  • In Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte:

Sie können sich bei der Rechtsaufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers beschweren und wegen Verletzung von Vergabevorschriften Schadenersatzansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend machen, vor allem für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder die Teilnahme am Vergabeverfahren.

Setzen Sie Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten missbräuchlich ein, kann das zur Schadensersatzpflicht führen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 24.10.2023 freigegeben.