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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Förderung der Weiterbildung

Weiterbildung kostet Geld. Nicht nur die Inhalte einer Weiterbildungsmaßnahme sollten daher bei der Auswahl bedacht werden, sondern auch die Kosten, da diese sehr unterschiedlich sein können. Bedenken Sie auch, dass nicht nur für die Weiterbildungsmaßnahme selbst Kosten entstehen. Sie müssen auch zusätzliche Kosten kalkulieren, z.B. für Lernmaterial, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung.

Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, gibt es Förderungen und Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Bei einigen können Sie sich auch beraten lassen.

Bildungszeit

Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Förderungen

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach dem Fachkursprogramm bestimmte nach den Förderrichtlinien förderfähige Weiterbildungsveranstaltungen zur Anpassungsfortbildung. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss an die Bildungsanbieter, die diesen in Form einer Verbilligung der Teilnahmegebühr an die Kursteilnehmer weitergeben.

Kosten für berufliche Weiterbildung (z.B. Fahrtkosten, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel) können unter Umständen als Werbungskosten von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgesetzt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Finanzamt.

Vertiefende Informationen

Der Europäische Sozialfonds (ESF) veröffentlicht für den Förderbereich Wirtschaft regelmäßig Aufrufe für Maßnahmen der Beruflichen Aus- und Weiterbildung

Freigabevermerk

  • 20.12.2022 Wirtschaftsministerium und Sozialministerium Baden Württemberg