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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Besondere Arten von Stiftungen

Da Stiftungen zur Erfüllung verschiedenster Zwecke gegründet werden, wird im Wesentlichen zwischen den folgenden Arten von Stiftungen unterschieden, die sowohl rechtsfähig als auch nicht rechtsfähig ausgestaltet sein können:

  • Kirchliche Stiftungen sind Stiftungen, die überwiegend kirchliche Aufgaben erfüllen und die von einer Kirche verwaltet oder beaufsichtigt werden. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein.
  • Kommunale Stiftungen verfolgen einen Zweck, der im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Sie werden von diesen Körperschaften oder Anstalten verwaltet. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz und gegebenenfalls dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Kommunalrecht zu beachten.
  • Familienstiftungen dienen ausschließlich oder überwiegend dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt.
  • Bürgerstiftungen verfolgen in der Regel kommunale oder regionale Zwecke, werden häufig von mehreren stiftenden Personen gegründet und sind auf Zustiftung ausgerichtet.
  • Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben.

Freigabevermerk

20.09.2023 Innenministerium Baden-Württemberg