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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Berufsausbildung in einer Schule

Eine schulische Berufsausbildung bedeutet, dass sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung in einer Schule stattfindet. Sie wird ergänzt durch Praktika. Die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren.

Technische Assistentenberufe und viele Gesundheitsberufe können Sie nur in einem solchen Ausbildungsgang erlernen.

Die schulische Berufsausbildung findet an Berufsfachschulen und Berufskollegs statt.

Handelt es sich bei einer schulischen Ausbildung um einen Erstausbildungsberuf, kann er an einer Berufsfachschule erlernt werden. Zugangsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss und gegebenenfalls eine weitere Vorbildung.

Die Berufskollegs bauen auf der mittleren Reife auf. Bei mindestens zweijährigen (auch gestuften) Bildungsgängen können Sie sowohl die Fachhochschulreife als auch ein Berufsabschluss (beispielsweise "Staatlich geprüfte Assistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Assistent") erwerben.

Ausbilden können staatliche und private Schulen. Bei dem Besuch einer privaten Schule sollte auf die staatliche Anerkennung der Ausbildung geachtet werden. Privatschulen verlangen meist ein Schulgeld.

In den regionalen Ausgaben der Broschüre "Infos zur Berufsausbildung" der Berufsberatung der Agentur für Arbeit werden Informationen zu den im jeweiligen Bezirk angebotenen schulischen Berufsausbildungen gegeben. Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschulen erhalten das Heft jeweils in der Vorabgangsklasse.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.07.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg