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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.

Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer.

Welche Leistungen erhalten Sie?

  • Freiwilligenausweis
  • Anleitung
    • Eine Fachkraft betreut Sie in der Einsatzstelle.
    • Sie erhalten kostenlose Seminare.
  • Taschengeld
    • Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 402,00 Euro.
    • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
    • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
    • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Qualifiziertes Zeugnis

Freigabevermerk

Dieser Text basiert iauf Informationen des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 29.08.2019.