. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Land- und Forstwirtschaft

Eine Unternehmensgründung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und die Einkünfte versteuern. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich.

Zur Ausübung der Land- und Forstwirtschaft benötigen Sie keinen besonderen Berufsabschluss. Trotzdem müssen Sie vielfältige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit beachten.

Landwirtinnen und Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsleistungen und Direktzahlungen erhalten. Auskunft erhalten Sie bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern.

Im Gegensatz zu anderen selbständigen Berufen besteht in der Land‑ und Forstwirtschaft eine eigenständige soziale Sicherung. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Baden-Württemberg und die Kreisstellen der Bauernverbände.

In steuerlichen Fragen und ähnlichen Dienstleistungen können Ihnen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Landwirtschaftliche Buchstellen weiterhelfen. Auch die Bauernverbände unterhalten solche Buchstellen.

Landwirtschaftliche Buchstellen bieten neben den Kernbereichen Buchführung und Steuerberatung auch Hilfen im Bereich Gesellschaftsgründungen, Betriebsübergaben, Nachfolgeregelungen und Hofübergaben an.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 23.09.2020 freigegeben.