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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

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Termine

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung

Wenn Sie in Deutschland im Gastgewerbe selbstständig tätig sein möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen.

Eine Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Schank- oder Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Diese Erlaubnis wird auch Konzession genannt.

Auch ein Hotelrestaurant oder eine Hotelbar mit Alkoholausschank, die für jeden öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Konzession betreiben.

Die Erlaubnis brauchen Sie nicht, wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb leiten und nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol anbieten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Gaststätte" eingeben.Wenn Sie keinen Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie ebenfalls keine Konzession beantragen.

Hinweis:

Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft zu eröffnen. In manchen baden-württembergischen Landesteilen werden Straußwirtschaften auch Besenwirtschaft genannt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Besen" oder "Straußwirtschaft" eingeben.

Tipp: Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg e.V. (DEHOGA) und im "Portal NewCome.de" für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Baden-Württemberg.

Zugehörige Leistungen