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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 
 

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Termine

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Fälligkeit der Wasser- und Abwassergebühren

Jahresendabrechnung von Wasser- und Abwassergebühren 2022 sowie 1. Abschlag 2023

Endabrechnung 2022
 
Wir weisen Sie freundlich darauf hin, dass am 13. März 2023 die Abrechnung der Wasser-/Abwassergebühren für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig wird. Die Höhe entnehmen Sie aus dem Gebührenbescheid. Überzahlungen wurden bereits zurückerstattet. Die Bescheide enthalten außerdem die Höhe und Termine mit den Vorauszahlungen für das Jahr 2023. Der erste Abschlag ist am 31. März 2023 zur Zahlung fällig.
 
 
Abschlag 2023
 
Am 31. März 2023 wird die 1. Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren fällig. Die Höhe ist aus dem Gebührenbescheid bzw. einer gesondert ergangenen Abschlagsmitteilung ersichtlich.
 
Bei allen Kunden die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit abgebucht.
 
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, werden Nichtabbucher um fristgerechte Überweisung gebeten. Bitte geben Sie bei Überweisung das Kassenzeichen unbedingt an, damit eine korrekte Zuordnung erfolgen kann.
 
Bei Fragen können Sie sich an Frau Ali-Rezai, Telefon 07352 9235-14 wenden.
 
 
Defekte Installationen der Haushalte
 
Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haushalten Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckventile defekt sind.
Deshalb sollten Sie in regelmäßigen Abständen den Stand der Wasseruhr überprüfen.
 
 
Schlussabrechnung bei Hausverkäufen
 
Bei einem Hausverkauf ist es notwendig, dass uns der Verkäufer den Zählerstand der Wasseruhr bei Auszug oder Übergabe des Hauses und die Anschrift des neuen Besitzers sofort mitteilt. Nur so kann eine klare Abgrenzung des Wasserverbrauchs erfolgen und eine korrekte Schlussabrechnung für den alten Hauseigentümer erstellt werden.
 
 
Einzug in Neubauten
 
Bei Einzug in Neubauten muss die Gemeinde sofort verständigt werden, damit ein Wasserzähler vom Bauhof eingebaut werden kann.