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Aufforderung zur Zahlung von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser und Abwasser

Am 15. August 2012 werden zur Zahlung fällig:


a)                 Grundsteuer 3. Vierteljahresrate 2012 
 

Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
 
b)                 Gewerbesteuer: 3. Vierteljahresrate 2012 
 

Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
 
 
 
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 5 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
 
Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei einer Sparkasse bzw. Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid angegebenen Buchungszeichens einzuzahlen. Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Raten  vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
 
c)                  Wasserabschlagszahlung 2. Vierteljahreszahlung 2012
Die Höhe des Abschlags geht aus der Jahresendabrechnung 2011 hervor. Es werden keine separaten Rechnungen erstellt.
 
Um Mahngebühren zu vermeiden, werden die Nichtabbucher um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
 
Ihre Gemeindekasse

 
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