Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der Antragsvoraussetzungen:
- Fehlen erforderliche Informationen, werden Sie darüber schriftlich informiert.
- Zudem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Anschließend wird das Gleichwertigkeitsfestellungsverfahren durchgeführt.
Hinweis: Wenn wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bestehen, kann die zuständige Stelle einschlägige Berufserfahrung sowie Befähigungsnachweise berücksichtigen.