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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen
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Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

    Sind einer Person Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

    Zuständige Stelle

    Waffenbehörde LRA Biberach [Landratsamt Biberach]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es wurde das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz der behördlichen Erlaubnis bedarf.

    Verfahrensablauf

    Sobald das Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden, von Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend, unter Angabe aller im Formular erforderlichen Daten, an uns. Nach Eingang der Verlustanzeige, werden die verlorengegangenen Gegenstände durch uns an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann. Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    unverzüglich nach Feststellen des Verlustes

    Erforderliche Unterlagen

    die ausgefüllte Verlustanzeige

    Kosten

    Durch die Anzeige eines Verlustes entstehen keine Kosten.

     
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