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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen
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Adressbuch - Eintrag sperren lassen

    Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

    Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

    Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
    Gemeinde Gutenzell-Hürbel

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Eintrag in einem Adressbuch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel ein bis vier Wochen

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz (BMG):

    • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

    Freigabevermerk

    10.10.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

     
    Copyright © 2011 - 2012 Gemeinde Gutenzell-Hürbel - http://www.gutenzell-huerbel.de/pb/290758.html