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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse

Gegen materielle Schäden, wie sie zum Beispiel durch Überschwemmungen entstehen können, sollten Sie sich versichern. Hochwasser gehören zu den sogenannten "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben zählen. In der Regel werden Naturkatastrophen und einige der oben genannten Schadenarten nicht über die Standard-Hausratsversicherung abgedeckt.

Vorsorge

Lassen Sie die notwendige Vorsorge nicht außer Acht! Wer zum Beispiel einen Öltank besitzt, sollte dafür Sorge tragen, dass bereits im Vorfeld - in Risikogebieten umso mehr - bestimmte Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Hilfe bei Schäden

Wenn Schäden an Ihrem Eigentum durch Naturgewalten entstehen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und gegebenenfalls auch Behörden (unter anderem bei Statik- oder Veterinärfragen et cetera) darüber informieren sowie die Auswirkungen dokumentieren. Sie können zum Beispiel Fotos fertigen und beschädigte Gegenstände verwahren.

Das Land gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.

Vertiefende Informationen

  • Weiterführende Hinweise erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.
  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Versicherungsleistungen bei Überschwemmungs- und Sturmschäden
  • Handwerksorganisationen in Baden-Württemberg: Diese bieten Ihnen Hinweise für die Suche nach geeigneten Handwerksbetrieben.

Freigabevermerk

21.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

 
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