Startseite
Startseite / Verwaltung / Lebenslagen / Familie und Kinder / Rechte und Pflichten

Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Rechte und Pflichten

  • Mit 14
  • Mit 15
  • Mit 16
  • Mit 17
  • Mit 18
  • Mit 21
  • Unter 14
  • Vertretung und Haftung der Eltern

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:

  • Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können.
  • Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.

Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtlich bindende Geschäfte zu tätigen, beispielsweise Dinge zu kaufen. Wer beschränkt geschäftsfähig ist, kann kleinere Geschäfte auch alleine wirksam vereinbaren, z.B. Käufe, die vom Taschengeld gezahlt werden.

Wer deliktsfähig ist, muss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten.

Strafmündigkeit ist die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können. Sie ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.

Zugehörige Leistungen

  • Führerschein beantragen
  • Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
  • Mofaprüfbescheinigung beantragen

Freigabevermerk

Stand: 17.03.2026

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 
Copyright © 2011 - 2012 Gemeinde Gutenzell-Hürbel - http://www.gutenzell-huerbel.de/pb/290817.html