Fälligkeit der Wasser- und Abwassergebühren
1. Abschlag 2026
Bei allen Kunden die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beträge bei Fälligkeit abgebucht.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, werden Nichtabbucher um fristgerechte Überweisung gebeten. Bitte geben Sie bei Überweisung das Kassenzeichen unbedingt an, damit eine korrekte Zuordnung erfolgen kann.
Defekte Installationen der Haushalte
Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haushalten Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckventile defekt sind.
Deshalb sollten Sie in regelmäßigen Abständen den Stand der Wasseruhr überprüfen.
Schlussabrechnung bei Hausverkäufen
Bei einem Hausverkauf ist es notwendig, dass uns der Verkäufer den Zählerstand der Wasseruhr bei Auszug oder Übergabe des Hauses und die Anschrift des neuen Besitzers sofort mitteilt. Nur so kann eine klare Abgrenzung des Wasserverbrauchs erfolgen und eine korrekte Schlussabrechnung für den alten Hauseigentümer erstellt werden.
Einzug in Neubauten
Bei Einzug in Neubauten muss die Gemeinde sofort verständigt werden, damit ein Wasserzähler vom Bauhof eingebaut werden kann.
Bei Fragen können Sie sich an Frau Ali-Rezai, Telefon 07352 9235-14 wenden.