Wegfall des Widerspruchs gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner im Bürgerbüro der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.
Die Meldebehörden sind nun verpflichtet, Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden.
Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Neuanträge können nicht mehr gestellt werden.
Andere Widerspruchsrechte, etwa die Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien / Wählervereinigungen und Adressbuchverlage sowie die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren bleiben unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.