Das Landratsamt informiert
Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr sperrt das Landratsamt Biberach alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern im Landkreis Biberach.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts gilt ab Freitag, 26. Juni 2026 und zunächst bis zum 31. Juli 2026.
Offene Feuer und wildes Grillen sind im Wald und bis 100 Meter Abstand zum Waldrand ohnehin gesetzlich untersagt. Zwischen März und Oktober gilt zudem ein generelles Rauchverbot im Wald. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.
„Die aktuelle Wetterlage ist bereits sehr belastend für die meisten Tiere und Pflanzen im Wald, ein Waldbrand würde zudem den bestehenden Wald schädigen, und Boden, Wasserhaushalt und Lebensräume massiv verändern. Damit es gar nicht erst zu Waldbränden kommt, braucht es die Aufmerksamkeit aller, die im Wald unterwegs sind: Bitte handeln Sie umsichtig und helfen Sie mit, unsere Wälder zu schützen“, so Karin Ott, Leiterin des Kreisforstamts.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde am 25. Juni 2026 auf der Internetseite formell bekanntgemacht.