Bericht aus der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.06.2026
Bürgerfragestunde
Ein Bürger äußerte seine Bedenken gegen eine Entwidmung von Wegen gemäß Tagesordnungspunkt 6. Eine Entwidmung von Feld- und Wirtschaftswegen sei aus landwirtschaftlicher Sicht keine gute Option. Oftmals werden diese Wege zur Bewirtschaftung von angrenzenden Flächen benötigt.
Protokollgenehmigung
Der Gemeinderat genehmigte das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 18.05.2026.
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Bürgermeister Jerg gab folgenden Beschluss aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 18.05.2026 bekannt:
- Grundstücksangelegenheit:
Der Gemeinderat hat einstimmig die Rückabwicklung eines Bauplatzverkaufes beschlossen.
Bausachen
- Bauantrag - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Erweiterung des bestehenden Schuppens, Nutzung als Lagerfläche für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Abstellung von landwirtschaftlichen Gerätschaften; Flst. 1255/1, Gemarkung Gutenzell
- Bauantrag - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Flst. 596, Gemarkung Hürbel
- Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
- Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Entwidmung von Feld- und Wirtschaftswegen; Antrag von Forst BW
Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag vertagt.
Straßensanierung Simmisweiler; Beauftragung Ingenieursleitungen
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die Straßensanierung in Simmisweiler die erforderlichen Planleistungen für die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung an das Büro Fassnacht Ingenieure GmbH zu einem Angebotspreis von 17.000 Euro brutto zu vergeben.
Straßensanierung Hürbler Straße / Ochsenhauer Straße; Beauftragung Grundlagenplan
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die Erstellung eines Grundlagenplans zur Sanierung der Hürbler Straße / Ochsenhauser Straße in Gutenzell, das Büro Fassnacht Ingenieure GmbH zu einem Angebotspreis von 5.236 Euro brutto zu beauftragen.
Beauftragung zur Durchführung der Eigenkontrollverordnung für die Hürbler Straße mit Seitenanschlüssen
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Büro Fassnacht Ingenieure GmbH mit der Durchführung der Eigenkontrollverordnung für die Hürbler Straße nebst Seitenanschlüssen mit einem Auftragswert von 14.300 Euro brutto zu beauftragen. Gleichzeitig soll die Kanalreinigung und optische Inspektion an den günstigsten Anbieter mit Kosten von rund 11.700 Euro brutto vergeben werden.
Beauftragung der hydrodynamischen Kanalnetzberechnung für den Ortsteil Gutenzell
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Büro Fassnacht Ingenieure GmbH mit der hydrodynamischen Kanalnetzberechnung für den Ortsteil Gutenzell über einen Gesamtwert von 29.138,34 Euro brutto zu beauftragen.
Ersatzneubau Brücke bei Bollsberg; Auftragsvergabe
Für den Ersatzneubau der Brücke nach Bollsberg hat am 03.06.2025 die Öffnung der eingegangenen Angebote der beschränkten Ausschreibung stattgefunden. Der Gemeinderat hat einstimmig die Vergabe der Baumaßnahme „Ersatzneubau der Rot-Brücke Nr. 9 zwischen Gutenzell und Bollsberg“ an den günstigsten Bieter, die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH aus Laupheim, zur Bruttoangebotssumme von 354.287,18 Euro beschlossen. Die Baumaßnahme soll Mitte August beginnen.
Erlass einer Polizeiverordnung; Zustimmung
Die Gemeinde Gutenzell-Hürbel war bisher eine der wenigen Gemeinden in Baden-Württemberg, die keine Polizeiverordnung erlassen hat. Durch den Erlass einer Polizeiverordnung werden insbesondere Gesetzeslücken auf dem Gebiet des Umweltschutzes, zum Schutz öffentlicher Anlagen, zum Schutz vor Tieren, der Anbringung von Hausnummern und der Lärmbekämpfung geschlossen. Bei Verstößen gegen eine Polizeiverordnung kann die Ortspolizeibehörde (Gemeindeverwaltung) Bürger zur Einhaltung der Vorschriften verpflichten und gegebenenfalls über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein Bußgeld verhängen. Der Gemeinderat hat dem Erlass der Verordnung einstimmig zugestimmt. Die Verordnung wurde bereits am 26.06.2026 durch Veröffentlichung auf der Homepage bekannt gegeben und ist am 01.07.2026 in Kraft getreten. Die Verordnung finden Sie an anderer Stelle in diesem Amtsblatt.
Kindergartenbedarfsplanung 2026/2027
§ 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) verpflichtet die Städte und Gemeinden, jährlich eine Kindergartenbedarfsplanung zu betreiben, um auf ein ausreichend bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken. Die allgemeine Situation an den beiden Kindergärten St. Franziskus in Gutenzell und Don Bosco in Hürbel wurde in der Kindergartenausschusssitzung bereits vorbesprochen und nun dem Gemeinderat ausführlich erläutert. Die Entwicklung der Kinderzahlen, die aktuelle Personalsituation, die Anpassung der Elternbeiträge sowie das Thema „Klimaanpassungsstrategie während Hitzeperioden“ wurden vorgestellt.
Der Gemeinderat stimmte dem Kindergartenbedarfsplan einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorzulegen und die Bedarfsplanung jährlich fortzuschreiben.
Verschiedenes
- Bürgermeister Jerg informiert das Gremium, dass am Dienstag, den 07.07.2026 der Initialtermin für die Neugestaltung des Spielplatzes in Hürbel stattfindet. Treffpunkt ist um 18:15 Uhr direkt auf dem Spielplatz.
- Aus dem Gremium wird die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass der Weg an der Kirchenmauer in Gutenzell ausgebessert werden muss.