Aufforderung zur Zahlung von Grundsteuer und Gewerbesteuer
Am 15. August 2026 werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer 3. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
b) Gewerbesteuer 3. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 5 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei einer Sparkasse bzw. Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid angegebenen Kassenzeichens einzuzahlen. Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Raten vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Um Mahngebühren zu vermeiden, werden die Nichtabbucher um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Ihre Gemeindekasse