Das Abräumen von Grabstätten ist dem Bürgermeisteramt zu melden
In den kommenden Wochen wird das Bürgermeisteramt wieder auf die Verantwortlichen von einzelnen Grabstätten zugehen, bei denen die Nutzungszeit abgelaufen ist. Diese Grabstätten sind abzuräumen. Bei Wahlgräbern ist jedoch eine Verlängerung möglich. Hier ist ein entsprechender Antrag zu stellen.
Früher galt eine generelle Nutzungszeit von 30 Jahren. Seit der Neufassung der Friedhofssatzung zum 01.01.2020 wurde eine Differenzierung gemacht. Bei Leichen gilt eine Nutzungszeit von 25 Jahren und bei Aschen von 15 Jahren. Bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind, beträgt die Nutzungszeit 20 Jahre.
Entscheiden sich die Hinterbliebenen für eine Abräumung der Grabstätte sind einige Punkte zu beachten:
- Die Auflösung einer Grabstätte ist im Vorfeld beim Bürgermeisteramt anzuzeigen (per E-Mail an info@gutenzell-huerbel.de, per Telefon 07352 9235-0, oder persönlich beim Bürgermeisteramt Gutenzell-Hürbel).
- Bei der Abräumung von Grabstätten ist die gesamte Grabfläche wieder einzuebnen.
- Die gesamte Bepflanzung einschließlich der Bäume, der Wurzeln und der Baumstümpfe auf der Grabstätte sind vollständig zu entfernen.
- Grabmale müssen samt Sockel und Fundament (ohne das von der Gemeinde eingebrachte Streifenfundament) entfernt werden. Auch sonstige Grabausstattungen, wie Weihwasserkessel und Einfassungen sind zu entfernen.
- Nach Abräumung ist die Grabfläche zu verdichten und anschließend mit Erde (Friedhof Hürbel) bzw. mit Kies (Friedhof Gutenzell) aufzufüllen; bei Rasengräbern mit Rasen einzusäen. Diesen erhalten Sie beim Bauhof.
Ein ausführliches Merkblatt erhalten Sie beim Bürgermeisteramt.
Wichtig: Unmittelbar nachdem die Arbeiten verrichtet und die Grabstätte abgeräumt wurde, sind die Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes zu informieren. Sie erreichen diese über folgende Nummer: 0172 7313147. Ein Mitarbeiter wird die Arbeiten abnehmen.