Neuigkeiten: Gemeinde Gutenzell-Hürbel

Direktzum Inhalt springen, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gutenzell-Hürbel
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Das Abräumen von Grabstätten ist dem Bürgermeisteramt zu melden

Artikel vom 23.09.2026

In den kommenden Wochen wird das Bürgermeisteramt wieder auf die Verantwortlichen von einzelnen Grabstätten zugehen, bei denen die Nutzungszeit abgelaufen ist. Diese Grabstätten sind abzuräumen. Bei Wahlgräbern ist jedoch eine Verlängerung möglich. Hier ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Früher galt eine generelle Nutzungszeit von 30 Jahren. Seit der Neufassung der Friedhofssatzung zum 01.01.2020 wurde eine Differenzierung gemacht. Bei Leichen gilt eine Nutzungszeit von 25 Jahren und bei Aschen von 15 Jahren. Bei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres verstorben sind, beträgt die Nutzungszeit 20 Jahre.

Entscheiden sich die Hinterbliebenen für eine Abräumung der Grabstätte sind einige Punkte zu beachten:

  • Die Auflösung einer Grabstätte ist im Vorfeld beim Bürgermeisteramt anzuzeigen (per E-Mail an info@gutenzell-huerbel.de, per Telefon 07352 9235-0, oder persönlich beim Bürgermeisteramt Gutenzell-Hürbel).
  • Bei der Abräumung von Grabstätten ist die gesamte Grabfläche wieder einzuebnen.
  • Die gesamte Bepflanzung einschließlich der Bäume, der Wurzeln und der Baumstümpfe auf der Grabstätte sind vollständig zu entfernen.
  • Grabmale müssen samt Sockel und Fundament (ohne das von der Gemeinde eingebrachte Streifenfundament) entfernt werden. Auch sonstige Grabausstattungen, wie Weihwasserkessel und Einfassungen sind zu entfernen.
  • Nach Abräumung ist die Grabfläche zu verdichten und anschließend mit Erde (Friedhof Hürbel) bzw. mit Kies (Friedhof Gutenzell) aufzufüllen; bei Rasengräbern mit Rasen einzusäen. Diesen erhalten Sie beim Bauhof.

Ein ausführliches Merkblatt erhalten Sie beim Bürgermeisteramt.

Wichtig: Unmittelbar nachdem die Arbeiten verrichtet und die Grabstätte abgeräumt wurde, sind die Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes zu informieren. Sie erreichen diese über folgende Nummer: 0172 7313147. Ein Mitarbeiter wird die Arbeiten abnehmen.