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Barrierefreiheit

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

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Termine

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Barrierefreiheitserklärung


Die Gemeinde Gutenzell-Hürbel ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gutenzell-huerbel.de.
 
 
 
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
 
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
 
 
 
2. Nicht barrierefreie Inhalte
 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 
Derzeit noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
 
Inhalte in leichter Sprache werden nachgereicht.
 
 
 
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und zuletzt am 04.05.2022 überprüft. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
 
 
 
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns auf die E-Mail-Adresse info@gutenzell-huerbel.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
 
 
 
5. Durchsetzungsverfahren
 
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Gutenzell-Hürbel wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Gutenzell-Hürbel nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
 
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Behindertenbeauftragter im Landkreis Biberach:
https://www.biberach.de/service/leichte-sprache/behinderten-beauftragter.html?L=0
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.