- Allgemeine Hochschulreife
- Lehramtsdiplom, Zeugnis, Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung
- Studienindex, „Diploma Supplement“,„Transcript of Records"
- Bescheinigung über die Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Lehrkraft nach abgeschlossener Lehrerausbildung
- Geburtsurkunde
- Reisepass
- soweit vorhanden
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
- Aufenthaltsgenehmigung
Bitte fügen Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien der Originale bei. Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, als amtlich beglaubigte Übersetzungen. Legen Sie Ihrem Antrag keine Originaldokumente bei!
Die Übersetzungen müssen von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt werden. Die Vorlage der Originale kann verlangt werden.
Die amtlichen Übersetzungen von Urkunden (z.B. Zeugnisse, Diplome, Ausweise usw.) wird in der Bundesrepublik Deutschland von öffentlich bestellten und beeideten Urkundenübersetzern vorgenommen. Die Anschriften dieser Personen erhält man auf Nachfrage beim Amtsgericht. Der Vermerk über die Richtigkeit der Übersetzung muss den Namen, die Adresse sowie den Hinweis auf die öffentliche Bestellung enthalten.
Er muss sich immer auf die Originalurkunde beziehen. Unvollständige Übersetzungen kann die zuständige Stelle nicht anerkennen.
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.