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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Blutspende-Termine

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Termine

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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken anzeigen

Wenn Sie gewerbliche Anlagen betreiben wollen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss Sie dies anzeigen.

Hierzu gehören unter anderem:

- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung,

- Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion,

- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation, zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios oder Anlagen zur Magnetfeldstimulation, zum Beispiel Magnetfeldmatten,

- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel zur Hirnstimulation zur Leistungssteigerung,

- Ultraschallgeräte, zum Beispiel für Ultraschall-Babykinos oder zur Fettreduktion und

- Magnetresonanztomographen, zum Beispiel zu Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung.

 

Anlagen für medizinische Zwecke müssen nicht angezeigt werden.

Zuständige Stelle

Das für den Betrieb beziehungsweise das Studio zuständige Landratsamt beziehungsweise bei einem Stadtkreis das zuständige Bürgermeisteramt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen seit dem 31.12.2022 über die entsprechende Fachkunde verfügen. Den Nachweis über die entsprechende Fachkunde müssen Sie Ihrer Anzeige beilegen.

Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die Anzeige entweder über den Onlineantrag oder das Formular ein.

Fristen

Der Betreiber einer Anlage hat diese spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

- Daten der Anlage

- Fachkundenachweis der anwendenden Person bzw. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Ausnahmetatbestände der NiSV (Paragraph 7 Absatz 2 oder Anlage 3 Teil A Nummer 3) erfüllt sind

- Für Ärzte: Approbation sowie ein Nachweis über entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung

Kosten

keine

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

https://www.bmuv.de/WS5565

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

09.05.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg