. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib von radioaktiven Stoffen mitteilen

Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz. Dann sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und der sonstige Verbleib von radioaktiven Stoffen innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Die Art der Mitteilung (wie Erwerb, Abgabe), die Art der radioaktiven Stoffe (wie Radionuklid, Nummer des umschlossenen Strahlers, Molybdän-99/Technetium-99m-Generator) und die Höhe der Aktivität ist mit anzugeben.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich Ihre Firma, Ihr Betrieb oder Ihre Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Unternehmen) befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz.

Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.

Fristen

innerhalb eines Monats

Erforderliche Unterlagen

Bei dem Erwerb umschlossener radioaktiver Stoffe ist eine Bescheinigung beizufügen, dass die Umhüllung dicht und kontaminationsfrei ist.

Kosten

in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt

Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Mitteilung.

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung -StrlSchV):

  • § 85 Absatz 1 Buchführung und Mitteilung
  • § 94 Absatz 2 Abgabe radioaktiver Stoffe

Freigabevermerk

22.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg