. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

Ratsinformation

Sie interessieren sich für die Arbeit des Gemeinderates?
Dann besuchen Sie unser neues Ratsinformationssystem.
Dort finden Sie Termine, Sitzungsunterlagen und weitere Informationen
Zum Ratsinformationssystem
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Gutenzell-Hürbel
weiter
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Zuständige Stelle

Bezirksregierung Münster (NRW)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
  • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Fristen

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)Nummer
  • Nummer der alten SMC-B
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Kosten

Verwaltungsgebühr: 40 EUR

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR . Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

Bearbeitungsdauer

2- 4 Woche(n)

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)- Gesetzliche Krankenversicherung:

  • § 340 Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Freigabevermerk

03.06.2025 Bundesministerium für Gesundheit (BMG)