Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
- die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
- deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
- die berufliche Fortbildung zu fördern und
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.