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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Grundsteuerreform

 
Flyer des baden-württembergischen Finanzministeriums
 
In folgendem Flyer erhalten Sie zusammengefasste Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform
 
Flyer Grundsteuerreform (308,4 KiB)
 
 
 
Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges (46,7 KiB)



Bodenrichtwertinformationssystem
 
Die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen werden im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ zur Verfügung gestellt:
Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für das Gebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses angezeigt werden. Hier erhalten Sie auch die Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform.
 
Für die Gemeinde Gutenzell-Hürbel festgelegte Bodenrichtwerte (1,19 MiB)
 
 
 
Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen
 
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war bislang auf den 31.10.2022 festgesetzt. Diese wird nun doch bundesweit verlängert, und zwar um drei Monate, also auf den 31.01.2023. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder verständigt, wie auch das baden-württembergische Ministerium für Finanzen in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat.
 
"Wir haben ohnehin schon angekündigt, die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuererklärung erst im nächsten Jahr zu verschicken. Es ist gut und sinnvoll, dass die Länder sich nun einheitlich auf eine einmalige Fristverlängerung verständigt haben. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen." so Finanzminister Danyal Bayaz.
 
Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung, wie etwa Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.