Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern. Die Leistungen können ausschließlich über eine der 123 Schwangerschaftsberatungsstellen im Land beantragt werden.
Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:
- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (zum Beispiel Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung),
- Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
- Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.