Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertritt Schlüsselbereiche der baden-württembergischen Politik.
Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für sämtliche Hochschulen des Landes, für den größten Teil der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive sowie für bedeutende Kunsteinrichtungen Baden-Württembergs zuständig.
Gegenwärtig gibt es in Baden-Württemberg über 70 Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Außerhalb der Hochschulen sind im Land Baden-Württemberg über 100 Forschungseinrichtungen angesiedelt, darunter 12 Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, 15 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, 13 Vertragsforschungseinrichtungen und zwei Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft. Bei einer Vielzahl dieser Einrichtungen ist das Wissenschaftsministerium institutionell oder über Projekte an der Finanzierung beteiligt.
Renommierte baden-württembergische Kunst- und Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums sind die Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe, die Naturkundemuseen in Karlsruhe und Stuttgart, das Württembergische und das Badische Landesmuseum, die Staatsgalerie Stuttgart, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe sowie das Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Herausgehobene Bedeutung kommt auch der Württembergischen und der Badischen Landesbibliothek zu.
All diese Einrichtungen bilden die reichhaltige Wissenschafts- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Arbeit dieser Institutionen und trägt zu deren Finanzierung bei. Es fördert Innovationen, initiiert Reformen und gestaltet dadurch ein Stück Zukunft des Landes Baden-Württemberg.