Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von
Zulassungsentscheidungen
für
- Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen,
handwerksrechtliche
Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse;
- Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse,
Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von
Wasserentnahmen und
Kiesabbau;
- Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen
von Bauleitplänen
und baurechtlichen Satzungen;
- Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur
Energiegewinnung und
Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen.
Das RP trifft auch die Planungsentscheidungen
(Planfeststellungen,
Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B.
Straßenbauvorhaben) und
betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren.
Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für
aufenthaltsbeendende Maßnahmen
gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Das RP führt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die
Kommunen im
Regierungsbezirk) sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über
die unteren
Verwaltungsbehörden, Landespolizeidirektionen, Straßenbauämter,
Gewerbeaufsichtsämter
sowie Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur.
Widerspruchsbehörde
ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren
sowie bei
Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale,
aber auch
private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen
und
Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im
Agrarbereich und im
Öffentlichen Personennahverkehr.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt
berühren
Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die
Beratungsaufgaben bei der
Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, Bauleitplanung und
in der
Landwirtschaft.
Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung,
Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen
Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr
Anliegen richtig
verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals
annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten,
können
Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden
(Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen
Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen
(Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen,
müssen Sie
beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die
für
einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu
beachten
sind, nicht gewahrt werden.
Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren und
gehobenen
Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachangestellte, Rechts-, Bau- und
Verwaltungsreferendare.