Wenn Sie eine Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten benötigen, können Sie eine einfache Fahrzeugregisterauskunft erhalten. Sie können die Fahrzeugregisterauskunft beantragen, wenn Sie diese zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Die Fahrzeugregisterauskunft kann auch beantragt werden, sofern zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße ein berechtigtes Interesse besteht. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.
Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeugdaten und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden.
Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr als Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrlichen Geschehen haben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Kraftfahrzeug in Gebrauch ist. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort zum Beispiel einen Schaden verursacht oder selbst erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden, wie zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück.