Beantragen Sie die Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit folgenden Informationen:
- Termin,
- Inhalt,
- Anbieter der Bildungsmaßnahme und
- Angaben zur Anerkennung des Trägers nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Tipp: Nutzen Sie dafür das empfohlene Antragsformular. Dieses finden Sie wenn Sie dem Link in den vertiefenden Informationen folgen.
Der Arbeitgeber entscheidet spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags. Tut er dies nicht, gilt die Bildungszeit als bewilligt. Diese Fristen sollen auf beiden Seiten Planungssicherheit sicherstellen.
Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungszeit nur ablehnen,
- wenn dem dringende betriebliche Belange entgegenstehen , z.B. wenn bereits Urlaub oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen,
- wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder
- wenn weniger als zehn Personen am 1. Januar eines Jahres im Betrieb beschäftigt waren.