Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Bescheid, den Sie von der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen erhalten haben, fehlerhaft ist, können Sie ihm widersprechen.
Bitte beachten: Mit diesem Onlineformular können Sie nur gegen einen Bescheid des Landratsamts Tübingen in folgender Angelegenheit Widerspruch einlegen:
- Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
Gegen andere Entscheidungen des Landratsamtes kann auf diesem Weg kein Widerspruch eingelegt werden.
Ein fristgerechter und begründeter Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis hat eine Überprüfung der Entscheidung zur Folge. Wird für den Widerspruch seitens des Landratsamtes Tübingen keine Abhilfemöglichkeit gesehen, wird die Widerspruchsakte einschließlich Tonaufzeichnung an die Fachaufsicht, das Regierungspräsidium Tübingen, als Widerspruchsbehörde übermittelt.
Das Regierungspräsidium bearbeitet die Widerspruchsangelegenheit in eigener Zuständigkeit und leitet die vorgesehene Beteiligung des gemeinsamen Gutachterausschusses ein, dessen Vorsitzende/r die Einzelgutachten auswertet und eine Einschätzung zur Entscheidung ausspricht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bis die Einschätzung des gemeinsamen Gutachterausschusses vorliegt, einige Monate vergehen können und die Kosten hierfür erfahrungsgemäß bei ca. 1.000 bis 2.000 Euro liegen.
Kann dem Widerspruch nach der Beteiligung des gemeinsamen Gutachterausschusses weiterhin nicht abgeholfen werden, wird das Regierungspräsidium Tübingen die Widerspruchsangelegenheit abschließend prüfen und ggf. einen gebührenpflichtigen Widerspruchsbescheid erstellen. In diesem Fall trägt die antragstellende Person die Kosten für den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Tübingen, die Gebühren des gemeinsamen Gutachterausschusses und die Gebühren des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidium Tübingen.