Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
Von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene sowie unabhängige Umweltgutachterinnen und-gutachter prüfen die Umwelterklärung.
Wenn die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, validieren die Gutachterin oder der Gutachter die Umwelterklärung und erklären sie für gültig.
Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMAS-Register bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer beantragen.
Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
Wenn die untere Umweltschutzbehörde der Kammer nichts Negatives zurückmeldet, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.