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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen

Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, zum Beispiel durch Projektarbeit? Dann können Sie sich die dabei erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen dokumentieren lassen. Dieser Nachweis kann Bewerbungen beigefügt werden und allgemein im Berufsleben von Vorteil sein.

Angaben:

  • Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsbereich, konkrete Arbeitsschwerpunkte, Besonderheiten des Engagements wie zum Beispiel Leitungsaufgaben)
  • Fachwissen (zum Beispiel kaufmännisches Wissen, handwerkliche, pädagogische oder psychologische Fähigkeiten)
  • Sozialkompetenzen (zum Beispiel Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität)
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

Zuständige Stelle

Ihre Organisation, Institution, Kommune oder ihr Verein, sofern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung erteilt hat.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet beziehungsweise stattgefunden hat.

Verfahrensablauf

Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg eine Ausstellungsberechtigung.

Die Organisation kann nun für ihre Engagierten online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel wenige Tage

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

entfällt

Freigabevermerk

02.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg