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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
  

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Termine

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Dienstleistungen

Hier finden Sie alphabetisch geordnet die wichtigsten Dienstleistungen der Verwaltung. Sie erhalten Informationen zu den einzelnen Verfahren. Zum Beispiel die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen. Diese Beschreibungen sind verknüpft mit den zuständigen Stellen und deren Angebot an elektronischen Formularen und Onlinediensten.

Leistungen

Kiesabbau

Das Amt für Bauen und Naturschutz ist für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und das Verfassen der rechtlichen Entscheidungen sowie die Überwachung im Bereich Kiesabbau für den gesamten Landkreis Biberach zuständig.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig sein.

Das bedeutet, dass die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen müssen.

Die Genehmigungspflicht ergibt sich nach Art und Weise der Rohstoffgewinnung und dem flächenmäßigen Umfang des Vorhabens.

Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorhabens.

Der Einzelfall und die Eigenarten des Vorhabengebietes sind zu betrachten.

Das Vorhaben darf keinen von der Genehmigungsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Eine Vorbesprechung vor Antragstellung ist aufgrund der Vielschichtigkeit der umweltrechtlichen Belange sinnvoll.

Nach Antragseingang werden die Unterlagen von der Genehmigungsbehörde auf ihre Vollständigkeit geprüft.

Nach Feststellung der Vollständigkeit beginnt das Beteiligungsverfahren.

Von der Behörde können weitere Nachforderungen bzw. Gutachten zu Klärung verschiedener Fragen verlangt werden.

Den Abschluss des Verfahrens bildet die Erstellung eines Bescheides.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Antragsart und Ausgestaltung des Vorhabens abweichend.

Rechtsgrundlage

Für ein Trockenabbauverfahren ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Für ein Nassabbauverfahren wird i.d.R. ein Plan nach dem Wasserhaushaltsgesetz festgestellt.