Wenn jemand stirbt und bestattet werden muss, müssen Sie als angehörige Person für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten vorerst übernehmen.
Zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet sind nacheinander:
- vertraglich Verpflichtete (z.B. bei einer Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe/Erbin und bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe/Miterbin
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes oder, wenn es so ein Gesetz nicht gibt, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wenn Sie die Bestattung veranlasst haben, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, haben Sie einen Ausgleichsanspruch gegen den oder die Verpflichteten.
Es ist ratsam, sich vor Auftragserteilung einer Bestattung vom Sozialamt beraten zu lassen.