Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.
Dazu gehören
- Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen oder
- kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung.
Die Landeszuwendungen dürfen Sie ausschließlich darauf verwenden, Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren oder finanzielle Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Zuwendungsberechtigt sind:
- öffentliche Schulträger
- freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine, Sportvereine)
Höhe:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.
Ausgenommen von der Förderung sind die schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen oder Gemeinschaftsschulen.