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Gutenzell-Hürbel
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88484 Gutenzell-Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Förderung der Integration

Integration findet vor allem im alltäglichen Zusammenleben statt, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Kindergarten, in der Schule und im Verein.

Sie ist keine einseitige Forderung an Menschen mit Migrationsgeschichte, sondern eine gemeinschaftliche Aufgabe der ganzen Gesellschaft.

Sie muss Menschen mit Migrationsgeschichte Angebote zur Teilhabe eröffnen und von diesen wird das Engagement zur Annahme dieser Angebote erwartet, etwa beim Erwerb der deutschen Sprache.

Dafür gibt es ein großes Kursangebot:

  • Allgemeiner Integrationskurs
    • 600 Unterrichtseinheiten (UE) Sprachkurs
  • Spezielle Integrationskurse
    • Alphabetisierungskurs mit 900 bis 1200 UE
    • für gering Literalisierte mit 900 bis 1200 UE
    • für Zweitschriftlernende mit 900 UE
    • für Menschen mit Beeinträchtigungen mit 900 UE
  • Intensivkurse (für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmende) mit 400 UE

Zu allen Kursen gehört der Orientierungskurs mit 100 UE zu Alltagswissen, Kultur, Geschichte und Werte in Deutschland.

Persönliche Unterstützung vor Ort gibt es bei:

  • der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und dem Jugendmigrationsdienst (JMD)
  • dem Integrationsbeauftragten
  • dem Integrationsmanagement vor Ort und
  • der Ausländerbehörde

Vertiefende Informationen

Kursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

Arbeitsmarkt:

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung:

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 43 Integrationskurs folgende

Integrationskursverordnung (IntV):

  • §§ 10 folgende

Freigabevermerk

27.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg