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Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel erkennen Sie an Aufschriften wie

  • "enthält genetisch verändertes ...",
  • "aus genetisch verändertem ... hergestellt" oder
  • ähnlichen Formulierungen.

Diese Hinweise finden Sie bei verpackten Lebensmitteln auf dem Etikett beziehungsweise in der Zutatenliste in Klammern oder als Fußnoten. Bei unverpackten Waren (zum Beispiel Obst und Gemüse auf dem Markt) müssen Schilder oder Zettel bei der Ware darauf aufmerksam machen.

So kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind, daraus bestehen oder diese enthalten.

Die Kennzeichnungspflicht besteht unabhängig davon, ob die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist oder nicht.

Achtung: Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, müssen nicht gesondert als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Das gilt auch für alle Zusatzstoffe, wenn sie nur mithilfe gentechnisch veränderter Organismen produziert werden (zum Beispiel Vitamin B2 aus gentechnisch verändertem Bacillus subtilis).

Wenn Zusatzstoffe aber aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden (zum Beispiel Emulgatoren aus pflanzlichen Ölen), sind diese kennzeichnungspflichtig.
Technische Hilfsstoffe wie zum Beispiel Enzyme fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht.

Lebensmittel, bei denen der Hersteller oder Importeur nachweisen kann, dass in allen Verarbeitungsstufen auf den Einsatz von Gentechnik verzichtet wird, können mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" versehen werden.

Freigabevermerk

Stand: 21.06.2023

Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg