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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Baustelle einrichten

Bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen können, müssen Sie für die Einrichtung einer Baustelle einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Beantragen Sie einen Baustrom- und Bauwasseranschluss beziehungsweise klären Sie Nutzungsmöglichkeiten.
  • Stellen Sie eine Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge her.
  • Beantragen Sie die Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und eventuell Telekommunikation.
  • Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen benutzen, müssen Sie dies genehmigen lassen.
  • Eventuell müssen Sie der zuständigen Stelle die Einrichtung der Baustelle ankündigen (Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle nach Baustellenverordnung).
  • Bauschutt und Bauabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Details erfahren Sie bei Ihrem Stadt- oder Landkreis.

Achtung: Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber anderen Personen.

Deshalb sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

  • Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser, Gas.
  • Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit.
  • Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an.
  • Schließen Sie frühzeitig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Brandversicherung ab.
  • Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrenpunkten, Beleuchtung).

Vertiefende Informationen

Kapitel "Bodeneigenschaften" in der Lebenslage "Grundstück"

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 31.05.2019 freigegeben.