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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
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Blutspende-Termine

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Termine

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen Bildungsangebotebereit für Schülerinnen und Schülern mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot , die kein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen. Den unterschiedlichen Aufgaben entsprechend gibt es Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit folgenden Förderschwerpunkten (s. § 15 Schulgesetz):

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung

Schüllerinnen und Schüler mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können sowohl ein SBBZ als auch ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule in unterschiedlichen Bildungsgängen besuchen.

Hinweis: Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren werden teilweise auch mit Internat oder als Schule am Heim geführt. Aufnahme in ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat finden solche Schülerinnen und Schüler, die einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben und deren Eltern sich nach einer Beratung durch das Staatliche Schulamt für ein SBBZ mit einem entsprechenden Förderschwerpunkt entschieden haben, wenn ein solches vom Wohnort aus nicht erreicht werden kann.

Freigabevermerk

07.03.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg