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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
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Termine

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Lebenslagen

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Pflegeeltern werden

Falls Sie überlegen, ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufzunehmen, sollten Sie sich ausreichend darauf vorbereiten und keine übereilten Entscheidungen treffen. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet nicht nur für Sie eine Reihe von Veränderungen, auch Ihr Umfeld ist davon betroffen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Ihren engeren Freunden über Ihre Absicht, ein Pflegekind aufzunehmen und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt.

Pflegeformen

Die Ausgestaltung der Vollzeitpflege bestimmt sich nach der vorgesehenen Dauer der Hilfe und der besonderen Situation des Pflegekindes:

  • zeitlich befristete Vollzeitpflege
    Die Aufnahme des Pflegekindes ist auf einen befristeten Zeitraum begrenzt, der vor Beginn der Hilfe mit allen Beteiligten besprochen wurde. Danach kehrt das Kind in seine Herkunftsfamilie zurück.
    Bei dieser Pflegeform ist es wichtig, dass Sie als Pflegeeltern den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten und fördern (z.B. durch gegenseitige Besuche oder durch Wochenend- oder Ferienaufenthalte des Pflegekindes bei seinen Eltern).
  • unbefristete Vollzeitpflege
    Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Dadurch werden die Pflegeeltern zu Hauptbezugspersonen für das Kind. Dennoch sollten die Beziehungen des Pflegekindes zur Herkunftsfamilie durch angemessene Kontakte aufrechterhalten werden, soweit dem keine schwerwiegenden Gründe, die das Kindeswohl gefährden, entgegenstehen.
  • Familienpflege für Kinder mit besonders beeinträchtigter Entwicklung
    Kinder, die in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigt sind, haben einen erhöhten Erziehungsbedarf. Um auf diese besonderen Bedürfnisse einzugehen, werden sie an Pflegeeltern vermittelt, die über eine pädagogische Ausbildung beziehungsweise über langjährige Erziehungserfahrung verfügen.

Je nach Situation der Herkunftsfamilie ist gemeinsam mit dem Jugendamt zu entscheiden, ob das Pflegekind auf Dauer oder für einen befristeten Zeitraum bei Ihnen leben wird.

Freigabevermerk

09.05.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg