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Gutenzell-Hürbel
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Änderungen zum Personalausweis; Gebührenerhöhung ab 7. Februar 2026

Vor wenigen Tagen wurden wir darüber informiert, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 über die Gebührenerhöhung für den Personalausweis entschieden hat. Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung wurden die Gebühren schließlich angepasst. Die Änderungen treten ab dem 7. Februar 2026 in Kraft.

Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?
Ab dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (bisher: 37,00 Euro). Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren ist zehn Jahre gültig.
 
Für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Personalausweis nur sechs Jahre gültig ist, werden seitdem 27,60 Euro fällig (bisher: 22,80 Euro).
 
Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?
Grundsätzlich besteht für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, nach § 1 des Personalausweisgesetzes eine Ausweispflicht. Alternativ zum Personalausweis erfüllt auch der Reisepass diese Funktion.
 
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Wo gibt es weitere Informationen?
Für die Beantragung eines Personalausweises sind erforderlich:
• persönliches Erscheinen im Bürgerbüro
• ein digitales, aktuelles und biometrisches Lichtbild
• der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Geburtsurkunde oder Reisepass)
 
Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen vier und sechs Wochen.
 
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.