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Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Öffentliche Bekanntmachungen

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Termine

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Aufforderung zur Zahlung von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer

Am 15.Februar 2013 werden zur Zahlung fällig:

a)                 Grundsteuer 1. Vierteljahresrate 2013
 

Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
 
b)                 Gewerbesteuer: 1. Vierteljahresrate 2013
 

Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
 
c)                  Hundesteuer 2013
 
Die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer geht aus dem Steuerbescheid vom 9.1.2013 hervor. 
 
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 5 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
 
Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei einer Sparkasse bzw. Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid angegebenen Buchungszeichens einzuzahlen. Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Raten  vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
 
d)      Wasserendabrechnung  2012
 

Die Höhe sowie die Termine des Wasserabschlags für 2013 geht aus der Jahres-Endabrechnung 2012 hervor. Es werden keine separaten Rechnungen für die Abschlagszahlungen erstellt.