Aufforderung zur Zahlung von Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer
Am 15.Februar 2013 werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer 1. Vierteljahresrate 2013
Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
b) Gewerbesteuer: 1. Vierteljahresrate 2013
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
c) Hundesteuer 2013
Die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer geht aus dem Steuerbescheid vom 9.1.2013 hervor.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 5 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei einer Sparkasse bzw. Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid angegebenen Buchungszeichens einzuzahlen. Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Raten vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
d) Wasserendabrechnung 2012
Die Höhe sowie die Termine des Wasserabschlags für 2013 geht aus der Jahres-Endabrechnung 2012 hervor. Es werden keine separaten Rechnungen für die Abschlagszahlungen erstellt.